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Eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom weist auf einen weitverbreiteten Irrtum hin:

Zwar holt sich jedes zweite Unternehmen in Deutschland externe Hilfe für die Umsetzung der EU Datenschutz-Grundverordnung. Aber nur jedes achte wird es bis zum Stichtag 25. Mai 2018 schaffen. Eigene kleine Umfragen und Gespräche verdeutlichen: Nach wie vor wird der administrative gewaltig Aufwand unterschätzt!

Laut der Bitkom geben 48 Prizent der Unternehmen an, externe Spezialisten für die Umsetzung er DSGVO hinzuzuziehen. Mit 35 Prozent werden am häufigsten externe Anwälte eingeschaltet. 29 Prozent ziehen externe Prüfer oder Auditoren hinzu. Eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.

Und dennoch: Nur rund jedes achte Unternehmen werde nach Bitkom-Einschätzung die DSGVO bis zum Stichtag umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die Inaspruchnahme von externer Hilfe überraschend.Von den EU-Vorgaben seinen praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle gelten, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die Zeit wird äußerst knapp.

Wird die DSGVO nicht umgesetzt, drohen hohe Strafen

Die seit zwei Jahren laufende Übergangsfrist , die den Unternehmen für die Umstellung eingeräumt wurde, endet am 25. Mai 2018! Wer dann nicht fertig ist, muss saftige Bußgelder befürchten - maximal bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Verantwortlich für die rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und/oder von Beratung zum Thema ist grundsätzlich die Geschäftsleitung. Gleichzeitig kann sie sich nicht selbst zum Datenschutzbeauftragten ernennen, ebensowenig wie den IT-Leiter. Nur jedes vierte Unternehmen (25.Prozent) setzt zusätzliches Personal zur Umsetzung der Verordnung ein. Fünf Prizent haben zusätztliches Personal eingestellt.

Wir warnen davor, den Kopf in den Sand zu stecken. Noch haben wir Kapazitäten frei - fragen Sie uns!